Zwar sind es meist Naturschützer, vor allem die bekannten Umweltverbände, die sich für Pflege und Erhalt von Alleen einsetzen, aber eigentlich handelt es sich bei Alleen und Baumreihen um gestaltete Landschaft, um Elemente der Landschaftsarchitektur, die nur bedingt Gegenstand der Umweltgesetzgebung sind.
Die rechtlichen Instrumente zum Alleenschutz finden sich dennoch in den Naturschutzgesetzen, teils auch beim Denkmalschutz (Fragen und Antworten), sind aber – verglichen mit dem Arten- und Biotopschutz – von eingeschränkter Wirksamkeit: Das Schutzgut „Landschaftsbild“, um das es hier vorrangig geht, ist ein Stiefkind der Umweltgesetzgebung, weil Landschaftsgestaltung eben doch, im Gegensatz zum besser beweisbaren Schutzbedürfnis wildlebender Arten und ihrer Lebensräume – Stichwort „Biodiversität“ –, weitgehend Geschmackssache ist.
Alleenschutz braucht deshalb beharrliches öffentliches Engagement von vielen Seiten und auf vielen Gebieten: für die Finanzierung von Neupflanzungen, für qualifizierte Baumkontrolle und -pflege – solche Aufgaben werden in Zeiten knapper öffentlicher Kassen gern an Billiganbieter delegiert – und für die Milderung der Schadfaktoren, denen die Alleebestände ausgesetzt sind. Viele Umweltverbände engagieren sich für den Alleenschutz, so der NABU, der BUND und ROBIN WOOD, darüber hinaus gibt es private Initiativen und Arbeitskreise. In Brandenburg streitet die Volksinitiative „Rettet Brandenburgs Alleen“ für eine Revision der mangelhaften Alleenkonzeption des Landes.
Wirksamer Schutz vor Fällung – bei Bauvorhaben zum Beispiel – ist derzeit oft nur mit dem Instrumentarium des Artenschutzes durchsetzbar, indem zum Beispiel die ökologische Bedeutung von Alleebäumen als Lebensraum für geschützte Tierarten nachgewiesen wird.
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